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2005 / Nr. 8
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| Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2005 - Der Fortschritt der Medizin hat zur Folge, daß auch schwerstgeschädigte und sterbenskranke Menschen oft sehr lange noch künstlich am Leben gehalten werden können. Wer das für sich nicht will, kann ein Patiententestament machen, in dem er sich ausdrücklich gegen solche lebensverlängernden Maßnahmen ausspricht. Ärzte, die sich an dieses Testament halten, leisten dann passive Sterbehilfe, die vom Gesetzgeber nicht bestraft wird. In der Bevölkerung ist die große Mehrheit für eine solche passive Sterbehilfe. 80 Prozent sprechen sich dafür aus. Nur 8 Prozent sind dagegen. Die Einstellung für passive Sterbehilfe geht durch alle gesellschaftlichen Gruppen. Männer sind mehrheitlich ebenso dafür wie Frauen, junge Menschen ebenso wie alte.
Der Fall der Amerikanerin Terri Schiavo, der vor einiger Zeit auch in Deutschland durch die Medien ging, hat ganz offensichtlich dafür gesorgt, daß die meisten Menschen in Deutschland über das Problem der passiven Sterbehilfe noch einmal intensiver nachgedacht haben. Selbst in diesem Fall, wo die Patientin, seit vielen Jahren im Wachkoma, selbst keinerlei Verfügung getroffen hatte und ihren Willen nicht äußern konnte, plädiert die Mehrheit in Deutschland für passive Sterbehilfe: "Es war richtig, in einem solchen Fall die künstliche Ernäherung einzustellen," sagen 56 Prozent. Immerhin 21 Prozent finden den Abbruch der künstlichen Ernährung in diesem konkreten Einzelfall allerdings nicht richtig, und 21 Prozent fühlen sich nicht in der Lage, bei allem, was sie von dem Fall Schiavo gehört haben, eine Entscheidung zu treffen.
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